B
B17
B197
BE
B96
B17
PKW - Begleitetes Fahren
Ausbildung
- Mindestalter: 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17) Anmeldung: Mindestalter 16,5 Jahre
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Klassen inkl.: AM und L
DAUER DER FAHRSCHULE
Die Ausbildung dauert genau so lange wie eine gewöhnliche Fahrausbildung. Diese hängt immer vom Fahrschüler und von der Intensität der Unterrichtsstunden ab.
Voraussetzungen
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Voraussetzungen Begleiter
- Mindestalter 30 Jahre
- seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnis für die Klasse B
- Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt
- Max. 1 Punkt im Fahreignungsregister (Kraftfahrt- Bundesamt) zum Zeitpunkt der Antragstellung
Merkmale
- Erlaubt ist das Fahren aller Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A – mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3.500 kg.
- Fahrzeuge dürfen für max. 9 Personen (inkl. dem Fahrer) ausgelegt und gebaut sein.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge (nur im Inland) bis 15 kW, oder mit mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Anhängerregelung
- Anhänger mit max. 750 kg zulässigem Gesamtgewicht Anhänger mit mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Hänger 3.500 kg nicht übersteigt
B
Ausbildung
- Mindestalter: 18 Jahre
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Klassen inkl.: AM und L
Voraussetzungen
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Merkmale
- Erlaubt ist das Fahren aller Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A – mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3.500 kg.
- Fahrzeuge dürfen für max. 9 Personen (inkl. dem Fahrer) ausgelegt und gebaut sein.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge (nur im Inland) bis 15 kW, oder mit mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Anhängerregelung
- Anhänger mit max. 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
- Anhänger mit mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Hänger 3.500 kg nicht übersteigt.
B197 (Automatik)
Ausbildung
- Mindestalter: 18 Jahre (B), 17 Jahre (B17)
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Klassen inkl.: AM und L
Voraussetzungen
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Merkmale
- Erlaubt ist das Fahren aller Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A – mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3.500 kg.
- Fahrzeuge dürfen für max. 9 Personen (inkl. dem Fahrer) ausgelegt und gebaut sein.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge (nur im Inland) bis 15 kW, oder mit mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Besonderheit – Erweiterung Auf Schaltgetriebe
10 Stunden (á 45 Minuten) auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B
Mind. 15-minütige Fahrt mit dem Fahrlehrer innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften
Anhängerregelung
- Anhänger mit max. 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
- Anhänger mit mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Hänger 3.500 kg nicht übersteigt.
BE
Ausbildung
- Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 beim Begl. Fahren
- Ausbildung: Praxis
- Prüfung: Praktische Prüfung
- Vorbesitz: Klasse B notwendig
Voraussetzung
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Anhängerregelung
- Zulässiges Gesamtgewicht von KFZ (Klasse B) und Anhänger / Sattelanhänger darf 3.500 kg nicht übersteigen
B96
AUSBILDUNG
- Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 beim Begl. Fahren
- Ausbildung: Praxis
- Prüfung: Praktische Prüfung
- Vorbesitz: Klasse B notwendig
VORAUSSETZUNGEN
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
ANHÄNGERREGELUNG
- Anhänger und Fahrzeug (zusammen) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mind. 3.500 kg und max. 4.250 kg
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
Fahrschule Fuchs & Sohn
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